Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Sämtliche Verkäufe erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen vereinbart werden.

Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers, gleichgültig in welcher Form sie uns mitgeteilt werden, sind für das Vertragsverhältnis nicht verbindlich. Klauseln in etwaigen Geschäftsbedingungen des Bestellers, durch die unsere Verkaufsbedingungen abgelehnt werden, sind uns gegenüber rechtlich wirkungslos. Der Besteller unterwirft sich unseren Verkaufsbedingungen durch die Auftragserteilung in Kenntnis dieser Bedingungen. Er kann sich nicht auf seine Unkenntnis berufen, wenn ihm diese Verkaufsbedingungen zugegangen sind.

2. Unsere Angebote sind ausnahmslos freibleibend.

3. Aufträge bedürfen in jedem Falle, auch im Falle telefonischer oder telegrafischer Übermittlung unserer schriftlichen Bestätigung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit uns eingesandter Zeichnungen, Skizzen, Modelle usw. haftet der Besteller. Wir sind nicht zu einer Nachprüfung verpflichtet.

4. Unsere Preise sind freibleibend. Die am Tage der Lieferung geltenden Preise sind maßgebend. Grundsätzlich verstehen sich unsere Preise ab Lager Overath.

5. Die Verpackung wird von uns zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Die Rücknahme ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt im Zweifel uns überlassen.

7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, sofern nichts anderes von uns bestätigt wird oder nichts anderes mit uns schriftlich vereinbart ist. Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen. Diskont, Spesen und Stempel gehen zu Lasten des Bestellers und sind nach Aufgabe in bar auszugleichen. Für auf Nebenplätze gezogene Wechsel oder Schecks übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung des Protestes. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen belastet. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, liefern wir gegen Nachnahme des Rechnungsbetrages unter Abzug von 2%Skonto

8. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware vor diesem Zeitpunkt zu verpfänden oder Dritten sicherheitshalber zu übereignen. Pfändungen durch andere Gläubiger sind uns binnen 3 Tagen unter Beifügung einer Ausfertigung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen. Die Kosten von Interventionsprozessen gehen zu Lasten des Bestellers. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung weiterveräußert, so tritt uns der Besteller hiermit seine Forderungen an den Abnehmer ab, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretungserklärung bedarf Der Besteller übereignet uns hiermit sicherheitshalber alles, was er an Gegenleistungen für die weiterveräußerte Ware erhält.

9. Lieferungsfristen:
Vereinbarte Lieferungstristen (Tage =Arbeitstage) gelten nur insoweit als verbindlich, als ungestörte Produktionsverhältnisse bestehen, d.h. dass weder stockende Rohmaterialanlieferungen, Verkehrsschwierigkeiten, Betriebsstörungen noch Ereignisse höherer Gewalt wie Ausstände usw. eintreten. Grundsätzlich ist die Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit von 8-10 Tagen zulässig. Wegen Nichteinhaltung des Liefertermins kann weder Schadenersatz verlangt werden noch der Rücktritt vom Vertrage erfolgen.

10.Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns die übliche Quote von 10% als Mehr- oder Minderlieferung vor.

11. Beanstandungen sind innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden, wenn nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind bzw. besondere Garantie-Bedingungen Geltung haben sollen. Bei berechtigter Reklamation wird kostenlos Ersatz zur Verfügung gestellt. Das Recht auf Wandlung und Minderung sowie alle sonstigen Schadenersatzansprüche wie Vergütung von Löhnen, Verzugsstrafen, Fracht, Rollgeld usw. sind ausgeschlossen.

12. Zum fristlosen Rücktritt vom Vertrage sind wir berechtigt, wenn uns nach Vertragsschluss über Ruf und Zahlungsfähigkeit des Bestellers ungünstige Nachrichten zugehen bzw. das gewerbliche Unternehmen des Bestellers auf einen anderen Inhaber übergeht oder der Besteller mit den Zahlungen früherer Lieferungen in Verzug gerät.

13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Overath. Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berg.-Gladbach.

14. Sollte ein Teil dieser Verkaufsbedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. 

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